AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digital Trend Media / Lars Winkelkötter, An der Kreuzkirche 11, 44623 Herne (nachfolgend auch: „Digital Trend Media“)

1 Anwendungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Digital Trend Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Digital Trend Media in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Digital Trend Media mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.Digital
  • Digital Trend Media schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Digital Trend Media als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
  • Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Digital Trend Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Digital Trend Media in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

2 Leistungen von Digital Trend Media / Mitwirkung des Kunden

  • Digital Trend Media erstellt individuelle Animationsvideos im Auftrag des Kunden. Die Erstellung eines Animationsvideos gliedert sich in einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf. Der konzeptionelle Anteil des Auftrags unterfällt stets dem Dienstvertragsrecht.
  • Digital Trend Media erbringt außerdem Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmer im Bereich der Video- und Animationsbildproduktion.
  • Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Digital Trend Media, bleibt der Vergütungsanspruch von Digital Trend Media unberührt. In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen von Digital Trend Media insoweit unterfallen dem Dienstvertragsrecht.
  • Der Kunde hat die Leistungserbringung von Digital Trend Media durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere Digital Trend Media die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von Digital Trend Media zur Verfügung stellen.
  • Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von Digital Trend Media einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.
  • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Digital Trend Media aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
  • In Bezug auf die von Digital Trend Media zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht Digital Trend Media in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  • Digital Trend Media ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.

3 Abnahmebedürftige Leistungen

  • Nur sofern Digital Trend Media für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt (Produktionsanteil), gelten die nachstehenden Absätze 2-10.
  • Digital Trend Media kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
  • Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
  • Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Digital Trend Media kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Digital Trend Media nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Digital Trend Media überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
  • Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Digital Trend Media verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Digital Trend Media zur Mängelbeseitigung sind vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung nach Zeitaufwand zu vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
  • Digital Trend Media ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
  • Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Digital Trend Media dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
  • Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Digital Trend Media gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Digital Trend Media hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
  • Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
  • Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

4 Zustandekommen von Verträgen

  • Der Vertragsschluss zwischen Digital Trend Media und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textfrom erfolgen.
  • Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Digital Trend Media eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

  • Die Preise, die von Digital Trend Media angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern Digital Trend Media für die Erstellung eines Animationsvideos einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch Digital Trend Media. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Die Bezahlung der Leistungen von Digital Trend Media erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Digital Trend Media ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Digital Trend Media ist anders lautend. Eine Digital Trend Media erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
  • Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Digital Trend Media nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
  • Digital Trend Media stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Digital Trend Media zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
  • Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

  • Der Vertrag hat die, individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit..
  • Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
  • Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oder Dienstvertragsrecht werden ausgeschlossen.
  • Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

7 Verzug / außerordentliche Kündigung

  • Fristen für die Leistungserbringung durch Digital Trend Media beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Digital Trend Media eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei Digital Trend Media vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
  • Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Digital Trend Media sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
  • Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Digital Trend Media in Verzug, ist Digital Trend Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Digital Trend Media wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

8 Erfüllung

  • Digital Trend Media wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Digital Trend Media ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
  • Auf Anforderung des Kunden wird Digital Trend Media innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
  • Ist Digital Trend Media gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Digital Trend Media unberührt.

9 Verhalten und Rücksichtnahme

  • Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

10 Nutzungsrechte

  • Der Umfang der auf den Kunden zu übertragenden Nutzungsrechte bei Erklärfilmvideo-Produktionen wird individuell von den Parteien festgelegt.
  • Etwaige vereinbarte Nutzungsrechte gehen frühestens in dem Moment auf den Kunden über, wenn der Kunde die Digital Trend Media nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
  • Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Digital Trend Media über.
  • Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

11 Haftung

  • Digital Trend Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Digital Trend Media nur
  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
  3. überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Digital Trend Media nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

12 Datenschutz und Datensicherheit

  • Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Digital Trend Media die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
  • Sofern Digital Trend Media für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

13 Schlussbestimmungen

  • Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Digital Trend Media maßgebend.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Digital Trend Media. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Digital Trend Media.